23.07.2025 - 7.10 Beschluss zur Annahme mehrerer Spenden für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Mi., 23.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Sandra Hinz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Semrau Bau GmbH & Co. KG in Höhe von 150,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Lohnunternehmen Groß Walmstorf OHG in Höhe von 300,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Volker Regenhardt in Höhe von 400,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Frau Antje Rath in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Boltenhagener Appartement- und Immobilien Service GmbH in Höhe von 500,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Manfred Fucke in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Herrn Jens Peters in Höhe von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der E & D Bau GmbH in Höhe von 150,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Spenden werden unter 4/28101/46290000 verbucht. Die Spendenbescheinigungen werden ab dem 25.08.2025 erstellt und versendet. Nach §50 Abs. 4 Nr. 2 EStDV wird eine Spendenbescheinigung erst ab einem Betrag über 300,00 € benötigt. Bis 300,00 € reicht der Kontoauszug als Nachweis. Daher werden nur die nach dem Gesetz benötigten Spendenbescheinigungen erstellt.
