04.08.2025 - 8.2 Anpassung der Kurabgabe in der Stadt Klütz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 04.08.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- City- & Tourismusmanagerin
- Bearbeiter:
- Sabine Stöckmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister führt in die Thematik ein und berichtet über die unterschiedlichen Empfehlungen aus dem WTU- und dem Finanzausschuss.
Der WTU-Ausschuss empfiehlt:
2,00 € pro Tag während der Saison – ermäßigt: 1,00 € pro Tag und
1,50 € pro Tag außerhalb der Saison - ermäßigt: 0,75 €
Der Finanzausschuss empfiehlt:
2,00 € pro Tag während der Saison – ermäßigt: 1,00 € pro Tag und
1,00 € pro Tag außerhalb der Saison – ermäßigt: 0,50 € pro Tag.
Es erfolgt eine Diskussion über die Höhe der Kurabgabe.
Frau Palm stellt folgenden Antrag:
Die Höhe der täglichen Kurabgabe wird entsprechend der Empfehlung aus dem WTU-Ausschuss geändert.
Damit sind alle Stadtvertreter einverstanden.
Es folgt eine Diskussion über die Kurabgabensatzung.
Frau Palm stellt folgenden Antrag:
Entsprechend der Empfehlung aus dem Finanzausschuss wird die Kurabgabensatzung in der Version mit digitaler Gästekarte beschlossen.
Damit sind alle Stadtvertreter einverstanden.
Der Bürgermeister verliest die um die Anträge von Frau Palm ergänzte Beschlussvorlage und lässt sodann darüber abstimmen.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Anpassung der Kurabgabe ab dem 01.01.2026 wie folgt:
- Vom 01. April bis 31. Oktober beträgt die Kurabgabe 2,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 1,00 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
- Vom 01. November bis 31. März beträgt die Kurabgabe 1,50 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 0,75 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
- Die Jahreskurabgabe beträgt EUR 56,00 pro Person ab 16 Jahren; ermäßigt EUR 28,00.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung), in der Version mit digitaler Gästekarte.
Redaktionell erforderliche Änderungen dürfen von der Verwaltung vorgenommen werden, sofern der Sinn und Zweck des Inhalts unverändert bleibt.
Anlagen zur Vorlage
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653,8 kB
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200 kB
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171,3 kB
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193,6 kB
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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