05.06.2025 - 6.4 Beschluss über den Abschluss eines öffentlich-r...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder tauschen sich über die aktuelle Situation aus. Sie sind sich einig, dass eine zeitliche Befristung festzulegen ist, in der die rückständigen Fälle aufzuarbeiten sind. Hierfür wird der 31.12.2026 vorgeschlagen. Weiterhin sollen monatliche Prüfungen zum Bearbeitungsstand erfolgen. Der § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist daher entsprechend anzupassen.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den der Beschlussvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Klütz mit folgenden Anpassungen bzw. Ergänzungen:

  •           Befristeter Vertrag bis 31.12.2026
  •           Im § 5 soll geändert werden, dass anstelle einer jährlichen Mitteilung eine monatliche Sachstandsmitteilung zu den bearbeiteten Fallzahlen an den Bürgermeister zu tätigen ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0