04.06.2025 - 8.3 Anpassung der Kurabgabe in der Stadt Klütz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der WTU-Ausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Anpassung der Kurabgabe ab dem 01.01.2026 wie folgt:

  • Vom 01. April bis 31. Oktober beträgt die Kurabgabe 2,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 1,00 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
  • Vom 01. November bis 31. März beträgt die Kurabgabe 1,50 1,00 EUR pro Person ab 16 Jahren und Tag (ermäßigt 0,75 0,50 EUR GdB 50 und deren Begleitperson)
  • Die Jahreskurabgabe beträgt EUR 56,00 pro Person ab 16 Jahren; ermäßigt EUR 28,00.

 2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung)

  1. in der Version mit digitaler Gästekarte
  2. in der Version ohne digitale Gästekarte

Redaktionell erforderliche Änderungen dürfen von der Verwaltung vorgenommen werden, sofern der Sinn und Zweck des Inhalts unverändert bleibt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0