05.03.2025 - 7.3 Blutpflaumen in der Schloßstraße, hier: Bewilli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Datum:
- Mi., 05.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- zur weiteren Bearbeitung
Wortprotokoll
Die Fördermittel zur Pflanzung von neuen Blutpflaumen stehen bereit. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Haushalt der Stadt Klütz für das Jahr 2025 genehmigt ist. Es wird festgelegt, dass alle vorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden, damit die Maßnahme im Herbst 2025 begonnen werden kann.
Es wird informiert, dass das Programm KfW 444 nach zwischenzeitlicher Sperrung wieder aufgelegt ist. Neu aufgenommen wurde auch die Förderung zur Entsiegelung von Flächen.
Damit können die weiteren in der Stadtvertretung vom 27.05.2024 beschlossenen Maßnahmen beantragt werden. Eine zügige Antragstellung sollte aufgrund der Attraktivität des Programms – 90 % Zuschussförderung – erfolgen.
