09.12.2025 - 4 Billigung des öffentlichen Teils der Sitzungsni...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Palm beantragt, bei TOP 6.3 folgendes zu ergänzen:

„Sofern der neu zu wählende Bürgermeister die Vertretung der Stadt nicht selbst wahrnimmt, obliegt diese Vertretung kraft Gesetz dem 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, da der 1. Stellvertreter beim Zweckverband beschäftigt ist und insoweit ein Interessenkonflikt besteht.

Gegebenenfalls kann alternativ ein erneuter Beschluss über die Bestellung von Herrn Mevius als Vertreter der Stadt im Zweckverband gefasst werden.“

 

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.10.2025 ist somit gebilligt.