16.06.2025 - 8.8 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

I.  Aufgrund der §§ 14, 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.01.2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I Nr. 6) und des § 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) erlässt die Stadtvertretung der Stadt Klütz folgende Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre:

 

§ 1 Zu sichernde Planung

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 12.06.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit dem Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 (in seiner Fassung der Erstaufstellung) und die Zielsetzungen für die Vorbereitung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lübecker Straße“ für das Gewerbegebiet beschlossen.

 

Das Planungsziel der 1. Änderung bleibt die unveränderte Erhaltung des Gebietscharakters Gewerbe, allerdings unter Ausschluss der bisher ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) im Gewerbegebiet.

 

Zur weiteren Sicherung der Planung wird für die in § 2 benannten Flurstücke die am 12.06.2023 beschlossene und durch ortsübliche Bekanntmachung am 19.06.2023 in Kraft getretene Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich für die 1. Verlängerung der Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Flur 5 und 6 Gemarkung Klütz und Flur 1 Gemarkung Arpshagen:

  •           Gemarkung Klütz Flur 5: Flurstücke 99/4, 100/1, 100/6, 100/7, 101/2, 102/1,
  •           Gemarkung Klütz Flur 6: Flurstücke 3/3, 3/4, 3/6, 3/7, 3/8, 3/9, 3/13, 3/15, 3/17, 3/18, 3/19, 3/21, 3/22, 3/24, 3/27, 3/31, 3/32.
  •           Gemarkung Aprshagen Flur 1: Flurstück 102/2

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Verlängerung der Veränderungssperre ist auf dem beigefügten Lageplan M 1: 1.000 dargestellt. Der Lageplan ist als Anlage 1 Teil dieser Satzung.

 

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre

 

In dem räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

 

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:

 

  1.       Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und
  2.       Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten:

 

  1. erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 

§ 4 Außerkrafttreten der Veränderungssperre

 

  1.    Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft.

 

  1.    Sie tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB außer Kraft, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 oder Abs. 5 BauGB eintreten.

 

II. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Bekanntgabe der 1. Verlängerung der Veränderungssperre erfolgte am Donnerstag, den 19.06.2025. 1. Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Veröffentlicht auf Homepage des Amtes Klützer Winkel u. Bau u. Planungsportal M-V.

 

Beschlussauszug dem Planungsbüro am 21.07.2025 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt. Im Übersichtsplan Bauleitplanung Stand zum Verfahren aktualisiert.