22.04.2025 - 8.5 Anpassung der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des WTU-Ausschusses.

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Klütz-2025) nebst der Änderungen: Das Wort „unverzüglich“ ist in § 5(3) zu streichen.

2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 5,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) wurde gemäß Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Klütz vom 22.04.2025 erstellt, am 12.05.2025 von Herrn Mevius unterschrieben und am 15.05.2025 öffentlich bekannt gegeben.

Die Kurabgabensatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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Anlagen zur Vorlage