22.04.2025 - 8.5 Anpassung der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Di., 22.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- City- & Tourismusmanagerin
- Bearbeiter:
- Sabine Stöckmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung der Stadt Klütz über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Klütz-2025) nebst der Änderungen: Das Wort „unverzüglich“ ist in § 5(3) zu streichen.
2. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 5,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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80,8 kB
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