16.12.2024 - 8.1 Bericht aus dem Finanzausschuss

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Jung weist daraufhin, dass für die Beantragung von „Sonder“-Zuweisungen nach § 27 FAG M-V die letzten Jahresrechnungen vorliegen müssen. Zurzeit wird der Jahresabschluss 2021 vorbereitet. Mit den Jahresrechnungen ist das Amt in Verzug. Das Amt hat die Zielsetzung, bis Mitte 2025 die Jahresrechnungen – einschließlich 2024 – vorzulegen. Der Bürgermeister gibt die Info, das diesbezgl. Anträge bis zum 01.09.2025 gestellt werden können.