25.02.2025 - 8.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Di., 25.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, Wortmeldungen der Einwohner zuzulassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Anwohner nutzen die Möglichkeit, ihren Unmut mitzuteilen. Der Bürgermeister beantwortet offene Fragen und nimmt Stellung zu den vorgebrachten Themen.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 36 für die Ortslage Manderow – westlicher Teil.
Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Hohenkirchen wird wie folgt begrenzt:
- im Norden und
- im Osten: durch bebaute Grundstücke an der Scheperdiek und die rückwärtige Bebauung an der „Alt Jassewitzer Straße“,
-
im Westen: durch die beidseitige Bebauung zur Straße „Am Wald“,
- im Süden: durch die Straße „Am Hechtsoll“ und die im Bestand
vorhandene Bebauung südlich der Straße „Am Hechtsoll“,
durch die begrenzende Bebauung westlich der Straße
„Zum Wald“, südlich der Straße „Am Hechtsoll“, den Ortsausgang an der „Alt Jassewitzer Straße und die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Scheperdiek.
- Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
- Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Gebiet.
- Regelung des innerhalb des Gebietes ansässigen Gewerbes bzw. Zulässigkeit von gewerblichen Nutzungen,
- Ausschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
- Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 36 wird das Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, Grevesmühlen beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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182,8 kB
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2
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5,8 MB
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3
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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154,6 kB
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