23.07.2025 - 11 Anfragen der Ausschussmitglieder und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 23.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur weiteren Bearbeitung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister Herr Wardecki berichtet, dass heute ein E-Mail-Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Amt Klützer Winkel eingegangen ist. Die uRAB bezieht sich hier auf den offenen Brief der CDU/SPD Fraktion. Die Stellungnahme wird ordnungsgemäß auf der Sitzung der nächsten Gemeindevertretung als Mitteilungsvorlage aufgenommen. Herr Wardecki verliest folgenden Ausschnitt:
„Laut Hauptsatzung finden bis auf den Rechnungsprüfungsausschuss alle Ausschusssitzungen der Gemeinde Boltenhagen öffentlich statt. Das Öffentlichkeitsgebot kommunaler Gremienarbeit ist ein kommunalverfassungsrechtlich hohes Gut und muss stets beachtet und berücksichtigt werden. Wenn nun also Arbeitsberatungen durchgeführt werden, zu denen alle Fraktionen und der Bürgermeister der Gemeindevertretung geladen werden, so könnte man annehmen, dass es sich hier um eine nichtöffentliche Sitzung eines Gremiums handelt.
Um ein rechtmäßiges Entscheidungs- und Verwaltungshandeln zu gewährleisten, sollten Arbeitsberatungen, die die Teilnahme beider gemeindlichen Organe ermöglichen auch den kommunalverfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden und entweder als Ausschusssitzung oder als Sitzung der Gemeindevertretung unter Hinzuziehung von Sachverständigen o.ä. durchgeführt werden. Nach hiesiger Auffassung finden Arbeitsberatungen im kleinen Kreis ggf. mit der Teilnahme des Bürgermeisters und eventuell noch mit dem Ausschussvorsitzenden statt und sind dazu geeignet kurzfristig über die Verwaltungsarbeit zu informieren und aufzuklären aber sie sollten keine Ausschussberatung oder Diskussionen in Sitzungen vorwegnehmen.“
