19.03.2025 - 9.1 Vergleich Personalkosten Jugendsozialarbeiter m...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Beckert übergibt das Wort an Herrn Wardecki. Herr Wardecki berichtet, dass aufgrund der hohen Qualifikationsvorgaben und des ländlichen Raumes durch das DRK auch weiterhin kein Personal gefunden wird. Herr Wardecki und die Bürgermeisterin der Gemeinde Damshagen, Frau Krüger, haben sich über eine Kooperation der Gemeinden ausgetauscht und befürworten, dass eine Stellenausschreibung für eine/n Jugendclubmitarbeiter/in für 35 Stunden erfolgen soll. Die Stundenaufteilung könnte folgendermaßen aussehen: 20 Stunden Boltenhagen, 15 Stunden Damshagen. Die Gemeinde Damshagen ist noch in der Haushaltsplanung 2025, daher kann der Stellenplan angepasst werden. Im Haushalt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist keine Stelle für einen Jugendsozialarbeiter im Stellenplan vorgesehen. Es wurden Mittel für die Jugendsozialarbeit eines freien Trägers eingeplant. Diese können für die entstehenden Kosten genommen werden, wenn die Trägerschaftsvereinbarung mit dem DRK aufgekündigt wird. In 2025 wurden noch keine Haushaltsmittel verwendet.

Die anwesenden Ausschussmitglieder sind sich einig, dass der Jugendclub wichtig für Boltenhagen ist.

 

Herr Holtz stellt folgenden Antrag:

Der Trägerschaftsvertrag zwischen der Gemeinde Boltenhagen und dem DRK Kreisverband Grevesmühlen e.V. soll aufgehoben werden. Hierbei ist auf die Absprache zwischen Herrn Wardecki und dem DRK zu verweisen.

Zwischen den Gemeinden Ostseebad Boltenhagen und Damshagen soll eine Kooperationsvereinbarung für die Betreibung der Jugendarbeit in den beiden Gemeinden erarbeitet werden. Hierzu sind die finanziellen Mittel der Gemeinden hinzuzuziehen.

Für die Jugendarbeit in den Gemeinden Ostseebad Boltenhagen und Damshagen soll eine Stellenausschreibung für 35 Wochenstunden erfolgen, dabei soll es keine Eingrenzungen bei den Qualifikationsgraden geben, um die Bewerberzahl zu erhöhen. Eine Eingruppierung sollte in der EG 4 erfolgen können. Fördermittel sind beim Landkreis Nordwestmecklenburg einzuwerben. Eine Umsetzung der Einstellung eines Mitarbeiters für den Jugendclub soll nicht vom Erhalt der Fördermittel abhängig gemacht werden.

 

Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Eine Umsetzung ist derzeit noch nicht erfolgt, da Abstimmungen zwischen den Gemeinden fehlen. Die Trägerschaftsvereinbarung wurde daher nicht gekündigt.

23.05.2025 - Das DRK hat per Mail am 19.05.2025 mitgeteilt, dass einer Aufhebungsvereinbarung zum 30.06.2025 zugestimmt wird. Die Aufhebung wird nach Beschluss durch die GV am 19.06.2025 an das DRK versandt.