20.11.2024 - 6 Sachstand zur touristischen Entwicklung der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 20.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Stöckmann berichtet:
Neues Tourismusgesetz – Referentenentwurf noch nicht veröffentlicht
Treffen 22.10. mit Verband Mecklenburgischer Ostseebäder (VMO) und Wismar, Zierow, Hohenkirchen, Boltenhagen, Kalkhorst und Klütz hat nicht stattgefunden. Wird nachgeholt, sobald Referentenentwurf vorliegt.
Zeitplan lt. VMO:
- Referentenentwurf und Begründung des Tourismusgesetzt wurde in KW46 (11.-15.11.) an Hausleitung des Wirtschaftsministeriums übermittelt.
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Nächste Schritte:
- Zustimmung der Staatskanzlei für gemeinsame Verbands- und Ressortanhörung einholen
- Sollte die Staatskanzlei zeitnah zustimmen, startet voraussichtlich im Dezember die Anhörungsfrist (6 Wochen).
- Die Teilnehmer der Videokonferenz bitten um Verlängerung der Frist, sollte die Anhörung in die Weihnachtsferien fallen.
- Weiterer Zeitplan 2025: Q1 Kabinettsbefassung, Q2: Einarbeitung der Hinweise aus den Anhörungen, ggf. zweite Ressortanhörung und zweite Kabinettsbefassung, Q3: parlamentarisches Verfahren, Ziel für Inkrafttreten des Gesetzes ist der 01.01.2026
Lt. VMO sind bisher folgende (noch nicht beschlossene) Änderungen bekannt:
- Orte, die Bettensteuer erheben (bspw. Wismar, Schwerin) erhalten keine Fömi mehr (Bettensteuer und Kurabgabe dürfen nicht gleichzeitig erhoben werden, entweder/oder),
- Tourismusorte sollen verpflichtet werden, Kurabgabe zu erheben,
- Fremdenverkehrsabgabe soll freiwillig bleiben,
- Mittel bleiben in den Orten (keine Abgabe der Kurabgabe an Land),
- zum Thema „gegenseitige Anerkennung von Kurkarten“ liegen noch keine Infos vor.
Novellierung des Bundesmeldegesetzes
Es ist beschlossen, dass die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit zum 1. Januar 2025 entfällt.
Eine Änderung/Anpassung der Kurabgabensatzung der Stadt Klütz ist nicht notwendig (Seminar mit DTV v. 18.11.)
AVS passt das Kurkartensystem zum 1. Januar 2025 an: Adressdaten dann keine Pflichtfelder mehr.
Neue Kurkartenvordrucke sind notwendig (Unterschriftenfeld entfällt), alter Bestand sehr gering, kann noch aufgebraucht werden, neue Vordrucke sind erstellt und sollen vor Weihnachten geliefert und werden, dann voraussichtlich im Januar an die Vermieter/Vermittler verteilt.
Papierkorb bei Schule ist bereits aufgestellt (einheitlich u. kostengünstig, mit Aufkleber)
Kurabgabeeinnahmen aktuell bei EUR 119.000,00 (+ 26% gegenüber Vorjahr)
Die Idee an einer Küstenkurkarte teilzunehmen ist noch offen, da das Tourismusgesetz auch noch nicht klar ist. Das würde heißen, das die Einwohner der Region als Tagesgäste wegfallen.
Es wird angefragt, ob der Zweckverband GVM nicht neue WC-Container auf den Parkplätzen aufstellen kann; dazu wird informiert, dass der ZV aus diesem Geschäftsfeld ganz raus will. Nach Klärung der Grundstücksfrage, der Kosten und der Anschlussbedingungen könnten ggf. Fördermittel beantragt werden oder Mittel aus den Infrastrukturmitteln (LGE Projekt) dafür genutzt werden.
