13.11.2024 - 6.2 Niederschlagsentwässerung Strandstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Zierow
- Datum:
- Mi., 13.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Domschat erklärt zum Sachverhalt und übergibt das Wort an den zuständigen Ingenieur, Herr Hadan, zur weiteren Ausführung.
Herr Hadan erklärt, dass es zum Thema eine Tendenz gibt, aber noch kein endgültiges Ergebnis. Der Zustand der Bestandsleitung wurde überprüft und im Ergebnis festgestellt, dass die Leitung für die Straße zur Entwässerung des Niederschlagswassers mehr als ausreichend ist. Der Anschluss des neu errichteten Parkplatzes im B-Plan Nr. 13 und der Anschluss von der Erweiterung des Wohnmobilstellplatzes, B-Plan Nr. 16, an die Bestandsleitung sind möglich und von der Auslastung her realisierbar. Die wasserrechtliche Erlaubnis könnte mit dem Ergebnis fristgerecht beantragt werden.
Durch den Anschluss der Flächen vom Campingplatz wird die Bestandsleitung bei Aufnahme des Niederschlagswassers jedoch überlastet, da die Leitung dafür zu klein dimensioniert ist. Deshalb muss die Rückhaltung vom Niederschlagswasser geprüft werden.
Eine Kompaktlösung aller an der Leitung angeschlossenen Flächen gibt es derzeit nicht und ist auch in dem Zeitrahmen bis zum 31.12.2024 nicht möglich abzuarbeiten.
Die Ausschussmitglieder stellen die Frage an die Verwaltung, ob es möglich ist, die Frist von der unteren Wasserbehörde zu verlängern, damit eine aussagekräftige Kompaktlösung herbeigeführt werden kann. Dazu müssen alle Beteiligten mit einbezogen werden.
Der Bauausschuss schlägt eine Vorformulierung der Beschlussfassung durch die Verwaltung vor.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:
Die technische Lösung muss abschließend geklärt werden (Niederschlagswasserrückhaltung). Grundsätzlich wird den Planungen vom Ingenieurbüro Hadan und Schmidt zugestimmt. Mit der endgültigen technischen Lösung kann die wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden. Bei der unteren Wasserbehörde wird eine Fristverlängerung bis zum 28.02.2025 beantragt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.016,9 kB
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