12.12.2024 - 8.5 Antrag auf Teileinziehung nach § 9 Abs. 2 Straß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, auf der Grundlage des § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetzes des Landes M-V (StrWG – M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der aktuell gültigen Fassung, die Beantragung der Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Kalkhorst und Rankendorf“ (Gemarkung Kalkhorst, Flur 1, Flurstück 148/4) mit dem beschränkten Verbot für Fahrzeuge über 7,5t bei dem Landrat als unteren Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, mit Sitz in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 1-3 durchzuführen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage