14.07.2025 - 6.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Holst nimmt um 18:41 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Süß erklärt seine Befangenheit zu den Tagesordnungspunkten 6.1 und 6.2 und nimmt im Publikum einen Platz ein.

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Herrn Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro.

Den Unterlagen ist der Nachweis beizufügen, dass der Graben die zusätzlich anfallenden Wassermengen aufnehmen kann. Es ergeben sich Anforderungen an den Ausbau der Straße zum Reitstall, die im Zusammenhang mit dem VE-Plan Nr. 18 „Aja“ weiterverfolgt werden und in der Planzeichnung zur Beschlussfassung in der GV zu ergänzen sind.

Die Variante ohne Baum wird weiterverfolgt. Die Rodung der Eiche hat die untere Naturschutzbehörde bereits in Aussicht gestellt.

 

Herr Thiede und Herr Paul verlassen um 19:04 Uhr die Sitzung.

 

Die planungsrechtliche Regelung der Straße zum Reitstall ist in den VE- Plan Nr. 18 mitaufzunehmen und in den Planzeichnungen zur Beschlussfassung in der GV entsprechend zu ergänzen.

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die zusätzlichen Betten und deren Auswirkungen. Das Planungsbüro empfiehlt, die Auswirkungen der zusätzlichen Übernachtungsgäste auf den Strand gesondert im Kurbetriebs- und Bauausschuss zu betrachten.

 

Herr Thiede und Herr Paul nehmen um 19:34 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt: 

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.

Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich:

  •         zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
  •         teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und
  •         nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen. 

Darüber hinaus werden Hinweise und Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Karsten Süß

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage