29.10.2024 - 5.1 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Habenstein. Frau Habenstein erläutert die 1. Nachtragshaushaltsplanung 2024 für die Gemeinde Kalkhorst und geht dabei auf die Gründe für die Nachtragshaushaltsplanung ein. Anhand der Ergebnisrechnung und Investitionsübersicht werden die Änderungen erläutert.

 

Die Entwicklung der liquiden Mittel wird durch das Muster 5b dargestellt. Durch die Vorfinanzierung der Fördermittel für das Multifunktionsgebäude minimare ist für die Gemeinde Kalkhorst eine Erhöhung des Kassenkredites von 1,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € notwendig. Des Weiteren ist die Finanzierung der Eigenmittel der Gemeinde für den Neubau des Feuerwehrgebäudes in Kalkhorst durch eine Kreditfinanzierung in Höhe von 2,5 Mio. € abzusichern.

 

Aufkommende Fragen können durch Herrn Neick und Frau Habenstein beantwortet werden.

 

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Beschluss:

Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß § 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der Anlagen. 

Die haushaltswirtschaftlichen Sperren des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 gelten nach Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 fort.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0