25.11.2024 - 8.6 Kaufhaus Stolz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo., 25.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mevius übergibt das Wort an Herr Mahnel. Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt.
Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Hauptausschusses. Es wird erfragt, ob die Planung eines Fußgängerüberweges mitberücksichtigt wurde. Herr Mahnel teilt mit, dass das beim Ministerium besprochen wurde. Es wird eine verkehrstechnische Untersuchung erfolgen, in der u.a. die Querung der Straße geklärt werden soll. Die Stadt Klütz ist raumordnerisch als Grundzentrum eingestuft und wird mit der Ausweisung des Nahversorgungszentrums seiner Grundzentrumsfunktion gerecht. Die Stadtvertreter sollten sich mit der Frage beschäftigen, welche raumordnerischen Funktionen hat ein Grundzentrum.
Die Stadtvertreter fordern, das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung zur Kenntnis zu bekommen. Herr Mahnel erläutert, das im Rahmen der Verkehrsuntersuchung die Auswirkungen beider B-Pläne – Nahversorgungszentrum und Erweiterung Kaufhaus Stolz- betrachtet werden müssen Herr Mevius übergibt das Wort an Herr Mahnel. Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Antrag der Holding Kaufhaus Martin Stolz GmbH auf Erweiterung der Verkaufsfläche für das bestehende Kaufhaus Stolz in Klütz zuzustimmen.
Das Vorhaben soll im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden. Der Stadt sollen aus diesem Verfahren keine Kosten entstehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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