12.11.2025 - 6.4 Anpassung der Kurabgabensatzung der Gemeinde Zi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 12.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- O. Jolitz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ausschussmitglieder beraten über die Kurabgabensatzung. Frau Bork merkt an, dass ihrer Meinung nach schon die Präambel nicht korrekt ist. Zudem hat sie noch viele weitere Änderungspunkte. Sie wird sich in dieser Angelegenheit an die Verwaltung wenden, um eine Klärung herbeizuführen. Die Klärung bzw. Änderung muss bis zur nächsten GV am 03.12.2025 erfolgt sein.
Beschluss:
Der Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 4,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung (siehe Anlage Kurabgabensatzung_Entwurf-neu-Zierow-2025).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
86,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
134 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
94,1 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
329,1 kB
|
