03.12.2025 - 9.6 Anpassung der Kurabgabensatzung der Gemeinde Zi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Verwaltungsgebühr für das Antreffen ohne gültige Kurabgabe auf 4,00 € festzulegen (§ 6 Abs. 4 der Kurabgabensatzung).

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) in der beigefügten Fassung, (siehe Anlage= aktuelle Fassung Kurabgabensatzung -Entwurf- Stand 20.11.2025), nebst folgenden Änderungen:

 

1.

Präambel: Zufügen des Artikels „des“ vor § 5; dann „Berichtigung (GVOBI. M-V 2024 S. 351)“ streichen und „Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBI. M-V 2025 S. 130, 136)“ stattdessen hinzufügen; usw. usf.

 

„Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 154), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBI. M-V 2024 S. 351) Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V 2025 S. 130, 136), in Verbindung mit dem Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2000 (GVOBI. M-V 2000 S. 486), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVOBl. M-V 2022 S. 546), und der §§ 1, 2, 4 und 11 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V 2023 S. 650), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow vom … folgende Satzung erlassen:“

 

2.

§ 1 Absatz 1:

 Die Gemeinde Der Hauptort Zierow, der Gemeinde Zierow, ist auf gesetzlicher Grundlage als Erholungsort staatlich anerkannt. Eggerstorf, Fliemstorf, Landstorf und Wisch, alle Ortsteile der Gemeinde Zierow, sind als Tourismusort anerkannt. …“

 

3.

§ 1 Absatz 2:

„Erhebungsgebiet für die Kurabgabe (im Folgenden Gästeabgabe und Gästekarte (entspricht der Kurkarte) genannt) ist das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Zierow.“

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Satzung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Kurabgaben (Kurabgabensatzung) wurde gemäß Beschluss der

Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow vom 03.12.2025 erstellt, am 26.01.2026 von Herrn Langer unterschrieben und

am 02.02.2026 öffentlich bekannt gegeben.
 
Die Kurabgabensatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft. 
 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5720&TOLFDNR=152704&selfaction=print