19.06.2025 - 8.3 Anpassung der Wertgrenze für die Erfassung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 1.000€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, als Sofortaufwand in der Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse ab 2022 zu verarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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