19.06.2025 - 8.3 Anpassung der Wertgrenze für die Erfassung von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:31
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Pauline Beckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 1.000€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, als Sofortaufwand in der Buchhaltung sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse ab 2022 zu verarbeiten.
