20.02.2025 - 8.4 Wendeanlage Dünenweg - Beschlussfassung zur Ent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Datum:
- Do., 20.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kristin Hoppe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass in Anwendung der Grundsätze, die Herstellung der Stichstraße einschließlich Wendeanlage den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Anforderungen entspricht.
Die im unbeplanten Innenbereich i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB gelegene Straße berücksichtigt hinsichtlich des Verzichts auf die Anlegung gesonderter Gehwege und dem Interesse der Anlieger an einer kostengünstigen Herstellung zudem den Umstand, dass sie lediglich einseitig anbaubar ist, weil östlich angrenzend der Hauptzug des Dünenwegs verläuft. Der Verlauf und die Breite der Anlage trägt der vorhandenen Bebauung sowie deren erforderlicher Erschließung sinnvoll Rechnung. Die Gemeindevertretung trifft deshalb eine entsprechende bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 Abs. 2 BauGB.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Erschließungsbeiträge für den grundhaften Ausbau der Zuwegung Dünenweg 21-23 inkl. Wendeanlage in Boltenhagen festzustezen. Der externe Dienstleister "XXX" wird beauftragt, das Ingenieurbüro Möller mit der Planung LPH 3-9 zu beauftragen und nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistung dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen.wird so umgesetzt, grober zeitplan
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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