20.02.2025 - 8.9 Ausnahmeregelungen Beteiligung AVS

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe sind von etwaigen Ausnahmegenehmigungen ausgeschlossen (Grundlage hierfür bildet die Satzung). Bei privaten Vermietern obliegt die Entscheidung über eine Ausnahmeregelung bei der Kurverwaltung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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