21.11.2024 - 7.1 Antrag Änderung Hundesteuersatzung

Beschluss:
zur weiteren Bearbeitung
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Wortprotokoll

 

Herr Holtz informiert über einen Antrag von Herrn Kurt Stamer – Mitglied des Seniorenbeirats – zur Änderung der Hundesteuersatzung. Zur weiteren Ausführung übergibt er das Wort an den Bürgermeister.

 

Herr Wardecki teilt mit, dass in der derzeit gültigen Hundesteuersatzung in § 6 Abs. 1 S. 3 geregelt ist, dass nur für Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden, eine Steuerbefreiung auf schriftlichen Antrag gewährt werde.

 

Dieser Passus könnte in einer 2. Änderung der Hundesteuersatzung (rückwirkend zum 01.01.2025) wie folgt geändert werden:

3. anerkannte Sanitäts- und Rettungshunde., die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.

 

Mit diesem Vorgehen sind alle Ausschussmitglieder einig. Seitens der Verwaltung soll zur kommenden Sitzung des Finanzausschusses eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet werden.

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.02.2025 wurde am 20.03.2025 öffentlich bekannt gemacht und am 24.03.2025 beim Landkreis Nordwestmecklenburg angezeigt.