21.11.2024 - 7.1 Antrag Änderung Hundesteuersatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Do., 21.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur weiteren Bearbeitung
Wortprotokoll
Herr Holtz informiert über einen Antrag von Herrn Kurt Stamer – Mitglied des Seniorenbeirats – zur Änderung der Hundesteuersatzung. Zur weiteren Ausführung übergibt er das Wort an den Bürgermeister.
Herr Wardecki teilt mit, dass in der derzeit gültigen Hundesteuersatzung in § 6 Abs. 1 S. 3 geregelt ist, dass nur für Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden, eine Steuerbefreiung auf schriftlichen Antrag gewährt werde.
Dieser Passus könnte in einer 2. Änderung der Hundesteuersatzung (rückwirkend zum 01.01.2025) wie folgt geändert werden:
3. anerkannte Sanitäts- und Rettungshunde., die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
Mit diesem Vorgehen sind alle Ausschussmitglieder einig. Seitens der Verwaltung soll zur kommenden Sitzung des Finanzausschusses eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet werden.
