13.11.2024 - 5 Berichte der Jugendfeuerwehr, des Jugendclubs u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 13.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur weiteren Bearbeitung
Wortprotokoll
Herr Knobloch teilt mit, dass in den letzten Monaten immer ca. 17-18 Kinder den Jugendclub besucht haben, davon max. 3 von anderen Gemeinden. Es wurde gemeinsam gekocht. Die Nachwuchsgewinnung ist in Arbeit. Durch Flyer und Social Media erreicht man die Kinder nicht. Mit Herbstfest, Laternenumzug versuchen sie die Kinder für den Jugendclub zu begeistern. Eigene T-Shirts mit Jugendclublogo für bessere Präsenz schlägt Frau Klüßendorf vor.
Anschließend berichtet Herr Knobloch über Vorbereitungen der Weihnachtsfeier am 07.12.2024 von 14-18 Uhr mit Krabbelgruppe, Basteln, Plätzchen backen, Kinderschminken. Der Weihnachtsmann ist eingeplant. Vorher soll ein Tannenbaum geholt und Aushänge zur Weihnachtsfeier gemacht werden. Herr van Leeuwen empfiehlt die Banner nochmal zu überprüfen.
Frau Vollmann trägt über die Saison 2025 vor. Der KUBB-Turnier-Veranstalter bereitet das Angebot für die Veranstaltung auf der Beachfläche in Wohlenberger Wiek vor. Das Osterfeuer ist vorgesehen, geeigneter Termin wird geprüft.
Es wurde seitens der Bades Huk Interesse bekundet, die Veranstaltung mit Hilfe der Gemeinde öffentlich zu gestalten.
Frau Vollmann gibt bekannt, dass die Kirche Spender für den Kirchturm sucht. Die Kosten belaufen sich auf 800.000,00 € im Ganzen. Insgesamt wird ein Eigenanteil in Höhe von 80.000,00 € (10%) benötigt. Es soll durch das Amt geprüft werden, ob eine Finanzierung der Spende durch BgA Parken möglich ist.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Vom Grundsatz kann ein Betrieb gewerblicher Art Spenden tätigen. Es besteht jedoch häufig ein Risiko, dass die Spende als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird und damit ein Spendenabzug ausgeschlossen wird.
Der Spender und der Spendenempfänger dürfen in keinerlei juristischer, personelle oder sonstiger Verbindung zueinander stehen.
Da der (einzige) Hauptgrund jedoch das Interesse der Gemeinde ist, könnte sich hier die Frage stellen, ob durch die räumliche Nähe (Kirchenturm als Wahrzeichen der Gemeinde etc.) nicht doch das (politische Interesse) im Vordergrund steht und die Spende als nicht fremdüblich betrachtet werden kann.
Grundsätzlich wäre hier dann die Empfehlung eine verbindliche Anfrage an das Finanzamt zu stellen, um eine abschließende Auskunft zu bekommen.
