11.09.2024 - 11.1 Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mi., 11.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Bauausschusses.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
Die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogrammes Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie bezieht sich relevant für die Stadt Klütz auf die Ausweisung von Eignungsräumen für die Aufstellung von Windenergieanlagen. In der Stadt Klütz sind keine Eignungsräume ausgewiesen.
Im Stellungnahme-Verfahren weist die Stadt Klütz auf folgendes hin:
- Im Entwurf sind alle Gebiete, die sich in einem Vorranggebiet für Tourismus befinden von der Ausweisung von Eignungsräumen für Windenergieanlagen ausgeschlossen worden. Das Vorranggebiet Tourismus ist bereits ausgewiesen im Landesraumentwicklungsprogramm und hat Bestandskraft. Hierbei wird das Gebiet mit einem Küstenabstand zur Ostsee ausgewiesen ohne Gemeindegrenzen zu berücksichtigen. Die Ausweisung ist nicht gemeindescharf erfolgt. Die Teilfortschreibung Energie weist die Eignungsgebiete nun gemeindescharf aus. Bei großen Gemeinden führt dies dazu, dass ganze Gemeinden ausgeschlossen werden, obwohl sich Teilbereiche nicht im Tourismusvorranggebiet befinden. Im Gemeindegebiet werden von Grundstückseigentümern, die Ausweisung von Eignungsflächen gewünscht. Insofern sollte dies überprüft werden.
- Das Land Mecklenburg- Vorpommern ist verpflichtet Eignungsräume auszuweisen, bis zum Jahre 2027 1,4 % der Landesfläche und bis 2032 2,1 % der Landesfläche. Der nun vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung bezieht sich bereits auf das Flächenziel von 2,1 %. Empfehlenswert wäre die Durchführung eines zweistufigen Verfahrens, indem die jeweils vorgeschriebenen prozentualen Festsetzungen Berücksichtigung finden. Somit kann gewährleistet werden, dass auf das bis 2032 zu erbringende Flächenziel Flächenanteile Berücksichtigung finden können, die im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel (Gemeinde stellt Bebauungsplan auf) entstehen. Diese Flächenanteile gingen verloren, wenn bereits jetzt das Flächenziel mit 2,1 % ausgewiesen werden würde.
3. Die Windenergieanlagen werden kontinuierlich effektiver. Erfolgt eine Umstellung von einem Flächenziel (2,1 % der Landesfläche) zu einem Energieziel, wäre dieses Energieziel eventuell auch auf Basis der Ausweisung von 1,4 % Landesfläche erreichbar. Auch deshalb sollte auf zweistufiges Verfahren umgestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
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