11.09.2024 - 11.2 Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums an der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertreter beraten zum Sachverhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gestaltung der Innenstadt durch die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrum nicht in Vergessenheit geraten darf. Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Bauausschusses.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stimmt grundsätzlich der Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums an der Umgehungsstraße in Klütz zu. Angesiedelt werden sollen 3 Einzelhändler: Edeka BGF 3000 qm, VK 1800 qm, Rossmann BGF 1130 qm, VK 700 qm, Penny BGF 1500 qm, VK 1000 qm sowie eine Tagespflegeeinrichtung 350 qm und eine Sparkassenfiliale BGF 440 qm.

Der Mirkrostandort für die Sparkasse ist zu überprüfen. Das Gebäude ist möglichst vom Kreisverkehr abzurücken bzw. an anderer Stelle im Plangebiet anzusiedeln, um den zukünftigen Bau einer Umgehungsstraße nicht zu behindern. Mit der erforderlichen Bauleitplanung kann begonnen werden. Die Stadt Klütz stimmt dem Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 105/46 an den Investor grundsätzlich zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss wurde dem Antragsteller mitgeteilt. 

 

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Anlagen zur Vorlage