29.08.2024 - 8.6 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Christiane Rudo erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt. Sie folgen der Empfehlung des Finanz- und Sozialausschusses.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kalkhorst rückwirkend zum 01.01.2020. Der Steuersatz soll 15% betragen.    

  

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Christiane Rudo

 

Nach der Beratung und Abstimmung nimmt Frau Rudo wieder an der Sitzung teil.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung: Die öffentliche Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung erfolgte am 04.09.2024 auf der Internetseite des Amtes "Klützer Winkel".  Die Satzung wurde am 10.09.2024 beim Landkreis Nordwestmecklenburg angezeigt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage