17.10.2024 - 8.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Datum:
- Do., 17.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, unter Berücksichtigung folgender Festlegungen:
- Dachaufbauten sind auf max. 50% der Dachflächenlänge zu begrenzen, davon ausgenommen sind Solar bzw. PV-Anlagen,
- Dachüberstände dürfen max. 70 cm betragen,
- Metalldächer sind aus den Festsetzungen zu den Dacheindeckungen zu streichen,
die Zielsetzungen für die gestalterischen Festsetzungen unter Berücksichtigung der im Ort vorhandenen und prägenden Bauformen vorzusehen.
Vorzugsweise sind die Verwendung von Steildächern und die Regelung der Fassadenflächen beabsichtigt (Verblendmauerwerk, geputzte Fassaden, Holzfassaden).
Darüber hinaus gehende Regelungen zur Farbgebung und zu Formaten für Fenster sind nicht vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,6 kB
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2
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300,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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12,5 MB
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