17.10.2024 - 8.11 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt und beantwortet aufkommende Fragen der Gemeindevertreter.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die wie folgt begrenzt wird:

 

 - im Norden:  durch das Grundstück "Strandstraße" Nr. 20 und die Gehölzflächen                                        entlang des Fließgewässers,

 - im Osten:   durch die "Strandstraße",

 - im Süden:   durch landwirtschaftliche genutzte Flächen und die bebauten                                        Flächen "An der Voßkaul",

 - im Westen:   durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

  1. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 1. Änderung des Flächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss dem Planungsbüro am 05.11.2024 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5602&TOLFDNR=146115&selfaction=print