17.10.2024 - 8.11 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Zusätze:
- (vorher TOP 8.4)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do., 17.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,
- Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, die wie folgt begrenzt wird:
- im Norden: durch das Grundstück "Strandstraße" Nr. 20 und die Gehölzflächen entlang des Fließgewässers,
- im Osten: durch die "Strandstraße",
- im Süden: durch landwirtschaftliche genutzte Flächen und die bebauten Flächen "An der Voßkaul",
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die 1. Änderung des Flächennutzugsplanes zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
10,9 MB
|
