13.08.2024 - 6.3 Ermittlung Schadensersatz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Di., 13.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur weiteren Bearbeitung
Wortprotokoll
Bei der Überlegung bzgl. der Anschaffung von neuen Bänken wurde festgestellt, dass noch 4 Bänke vorhanden sind. Eine Bank dient als Ersatz für die am Mühlenberg gestohlene Bank. 2 Bänke sollen an der Kreuzung Gramkow ausgetauscht werden. Eine Bank ist noch nicht verplant. Die Bänke sollen erst vollständig verteilt werden, bevor neue angeschafft werden.
- In diesem Zusammenhang wird erneut nachgefragt, wie weit die Ermittlung des Schadensersatzes ist. Der Finanzausschuss bittet um zeitnahe Prüfung.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die entwendete Parkbank wurde im Jahr 2019 zu einem Bruttopreis i. H. v. 529,55 Euro beschafft.
Der Bürgermeister der Gemeinde Hohenkirchen vereinbarte mit der TKS Telekommunikationsbau Services GmbH, welche die Bank im Zuge der Aufstellung eines Funkmastes abmontierte, eine Kostenerstattung i. H. v. 600,00 Euro (Schadenersatz inkl. Aufbau einer neuen Bank).
Nach Aufforderung zur Kostenerstattung mit Schreiben vom 20.11.2024 durch das Immobilienmanagement ging der Betrag am 26.11.2024 auf dem Konto des Amtes Klützer Winkel ein und wurde auf dem Konto 05-57501-46270000H verbucht.
