06.06.2024 - 7.1 Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2024/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt mit der Ergänzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Kalkhorst die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer der Gemeinde Kalkhorst mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 561 % und Grundsteuer B 404 %.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Grundsteuerhebesätze wurden lt. Beschlusses in Haushaltsatzung 2024/2025 geändert. Die Voraussetzung für die Genehmigung der Haushaltssatzung 2024, ist der festgestellte Jahresabschluss 2020. Mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM wurde besprochen, dass die Haushaltssatzungen 2024/2025 mit dem festgestellten Jahresabschluss 2020 an Herr Weinkauf versendet werden. Somit kann nach festgestellten Jahresabschluss 2020, die Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 für die Gemeinde Kalkhorst erfolgen.

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Anlagen zur Vorlage