07.05.2024 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“ de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Füllberg erhält das Rederecht. Er erklärt, dass durch die Abteilung des B-Plans Nr. 29.1 der Feuerwehr vom B-Plan Nr. 29 Gewerbegebiet das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Es ist geplant, im Spätsommer den Entwurf zu veröffentlichen und Ende 2024 den Satzungsbeschluss herzustellen.

Herr Neick berichtet, dass die Fachplaner gegenwärtig an der Detailplanung arbeiten. Man strebt einen Baustart im Frühjahr 2025 an. Durch die parallel zur Bauleitplanung stattfindende Planung der Feuerwehr und der Außenanlagen, können relevante Aspekte direkt im Bebauungsplan festgelegt werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29.1 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kalkhorst“. Das Planungsziel besteht darin, den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses planungsrechtlich vorzubereiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage