09.04.2024 - 12.2 Aufstellen von Litfaßsäulen im Stadtgebiet

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Es werden Aufstellorte für Litfaßsäulen besprochen:

 

Fiekenteich, Einfahrt Bothmer, Markt/ Ecke Schloßstraße, Fläche Baumarkt

 

Es wird vorgeschlagen mit einem Standort zu starten: Baumarkt oder Fiekenteich.

 

Die Litfaßsäulen sollen u. a. für Vereinsveranstaltungen und allen als allgemeiner Anschlag zur Verfügung stehen. Es ist eine permanente Kontrolle von ggf. verfassungsfeindlichen Anschlägen durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum nächsten WTU zu prüfen, ob ein Bauantrag nötig ist und welche bautechnischen Voraussetzungen einzuhalten sind.

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Litfaßsäulen sind gem. § 61 Abs.12 LBauO-MV baugenehmigungspflichtig. 

 

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Anlagen zur Vorlage