23.05.2024 - 7.7 5. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertreter beraten zum Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die 5. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Kalkhorst über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigene Einrichtung mit der folgenden Änderung:

- 3.2 Gemeinnützige Vereine haben für die Nutzung des Kulturhauses Warnkenhagen ein Entgelt in Höhe von 125,00 Euro zu bezahlen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:  

7

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Veröffentlichung ist am 24.5.24 auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel erfolgt, somit ist das Inkrafttreten. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. 

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Anlagen zur Vorlage