23.04.2024 - 5.5 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- (vorher TOP 5.3)
- Datum:
- Di., 23.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,
- Den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wie folgt zu begrenzen:
- im Nordosten durch die Ostseeallee,
- im Südosten durch einen ca. 20 - 25 m breiten Teil des "Alten Sportplatzes", der an das Grundstück Ostseeallee 48a, b, c mit seiner Zufahrt angrenzt,
- im Südwesten durch die Zufahrtsstraße zum Reitstall bzw. zum öffentlichen Parkplatz am Reitstall,
- im Nordwesten durch das Seniorenpflegeheim.
- Die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A, dem Text-Teil B, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und die zugehörige Begründung werden gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorrangig auf dem Vorhabengrundstück umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7,3 MB
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2
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416,9 kB
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2,4 MB
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5
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5,6 MB
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