04.04.2024 - 7.1 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Ost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Do., 04.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Lehmann merkt an, dass dem Amt unter Konto 54421000 (Kreisumlage) ein Fehler beim Eintragen der Summe unterlaufen ist. Dieser sei entsprechend zu korrigieren. Es wird rege über die Haushaltssituation diskutiert. Nach Beratung über den Einsatz der Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG, einigen sich die Gemeindevertreter einstimmig auf den Einsatz der Gelder für die Maßnahmen: Neubau Feuerwehrgerätehaus oder Kreisverkehr Klützer Straße.
Anschließend verliest Herr Wardecki den geänderten Beschlussvorschlag und lässt abstimmen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Haushaltsjahre 2024/2025 einschließlich der Anlagen, inklusive der zuvor genannten Korrektur im Konto 54421000 (Kreisumlage). Die Zuweisung für Infrastruktur nach § 23 FAG M-V wird für den Neubau Feuerwehrgerätehaus oder Kreisverkehr Klützer Straße verwendet.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen enthält genehmigungspflichtige Teile. Die Voraussetzung für die Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 ist die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2020. Dieser ist bereits aufgestellt und wird zeitnah durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Boltenhagen geprüft. Sobald der Beschluss zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gefasst wurde und an die Untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises NWM versendet wurde, sind die Voraussetzungen für die Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfüllt. Die Untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises NWM kann die Genehmigung der Haushaltsatzung erteilen.
Stand der Umsetzung 17.09.2024
Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitales MV hat an die unteren Rechtsaufsichtsbehörden der Landkreise neue Handreichungen für die Genehmigungsverfahren der Haushaltssatzungen der Gemeinden und Städte versendet. Die untere Rechtsaufsicht des Landkreise NWM hat die Verwaltung über die Möglichkeiten der Genehmigungen informiert.
Daher hat die Verwaltung die Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens für die Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beantragt.
Die Haushaltssatzung 2024/2025 für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wurde uneingeschränkt genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgte am 28.08.2024.
Anlagen zur Vorlage
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