18.03.2024 - 12 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefas...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Anschließend gibt Herr Mevius die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:

 

TOP 10.1

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz erteilt ihre Zustimmung zur vorgestellten Planung für ein Mehrfamilienhaus auf den Flurstücken 117/2 im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 42 „Hofzumfelde“. Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Einhaltung der GFZ, GRZ und der Geschossigkeit.

 

Die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 zur Überschreitung/ Verdoppelung der maximal zulässigen Wohneinheiten kann in Aussicht gestellt werden.

 

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.

 

Die Stadt Klütz beantragt den Bauantrag über das Bau- Ordnungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg aufgrund erheblicher Bedenken der Berechnungen bezüglich der GFZ, GRZ und Geschossigkeit zu bearbeiten.

 

TOP 10.2

Die Stadt Klütz beschließt den Planungsauftrag für den Bebauungsplan Nr. 22.1 “Neue Straße” und den Bebauungsplan Nr. 22.2 “An der Chaussee” in der Ortslage Arpshagen zu vergeben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt bei Nebenleistungen, die sich aus dem Bauleitplanverfahren ergeben (Vermessung, Baugrunduntersuchung, Naturschutzgutachten usw.) den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. 

 

TOP 10.3

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben Neubau eines Carports auf dem Flurstück 381 der Flur 1 in der Gemarkung Arpshagen herzustellen.

 

TOP 10.4

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und § 173 BauGB für das Vorhaben Änderung Dachkonstruktion Garage herzustellen.

 

TOP 10.5

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Teilfläche (Pachtfläche) zu veräußern. Die Kosten des Vertrages, seiner Durchführung sowie alle sonstigen Nebenkosten (wie z.B. notwendige Teilungsvermessung) sind durch die Erwerber zu tragen.

 

TOP 10.6

Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

 

TOP 10.7

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, ein Flurstück zu verkaufen.

Die Kosten des Vertrages, seiner Durchführung sowie alle sonstigen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

Die Stadtvertretung beschließt, ein Flurstück zu erwerben.

 

 

TOP 10.8

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, eineTeilfläche zu veräußern. Die Kosten des Vertrages, seiner Durchführung sowie alle sonstigen Nebenkosten (wie z.B. notwendige Teilungsvermessung) sind durch die Erwerber zu tragen.

 

TOP 10.10

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt den Pachtvertrag zu verlängern.

 

TOP 10.11

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, für die Stelle des Jugendsozialarbeiters im Haushaltsjahr 2024 einen gemeindlichen Zuschuss an die AWO-Soziale Dienste gGmbH Wismar bereitzustellen.

 

TOP 10.12

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, für die Stelle des Schulsozialarbeiters im Haushaltsjahr 2024 einen gemeindlichen Zuschuss an die AWO-Soziale Dienste gGmbH Wismar bereitzustellen.