24.04.2024 - 5.4 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 32...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Anlagen fehlen noch
- Datum:
- Mi., 24.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Hinsichtlich der vorzusehenden Straßenbreite wird um Unterlagen zum Radwegekonzept gebeten. Ein Fördermittelantrag für den Ausbau als Fahrradstraße soll vorliegen und das Planungsbüro bittet um Bereitstellung. Die Niederschlagsentwässerung im Plangebiet ist mit der Unteren Wasserbehörde zu klären.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Bestätigung der Festsetzungsvorgaben für das Maß der baulichen Nutzung:
- Traufhöhe maximal 4,5 m
- Anzahl Vollgeschosse I
- Grundflächenzahl 0,25
- Mindestgrundstücksgröße 750 m² je Wohneinheit.
Der Entwurf der Bauleitplanung ist unter Berücksichtigung dieser Vorgaben entsprechend für das weitere Beteiligungsverfahren mit den entsprechenden Festsetzungen zu hinterlegen.
