19.03.2024 - 5.1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Di., 19.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erörtert die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen.
- Die Anforderungen an den Immissionsschutz wurden erfüllt.
- Gegenüber dem LK wurde klargestellt, dass es sich bei den von der Gemeinde geforderten Wohnbauflächen nicht um eine Gefälligkeitsplanung handelt.
- Hinsichtlich des Wegerechts auf eine angrenzende Ackerfläche bedarf es noch der Klärung durch den Vorhabenträger.
- Zur Modellierung des Geländes werden Stützmauern bis zu 0,5 m im Plangebiet allgemein zulässig.
- Die Gemeinde wird sich zu einem späteren Zeitpunkt damit auseinandersetzten, ob eine Sicherung der Wohnnutzung in der Ortslage Niendorf tatsächlich erforderlich ist.
Im Moment besteht kein dringender Handlungsbedarf.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt wie folgt:
- Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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