09.01.2024 - 5 B-Plan Nr. 29 "Ortszentrum Hohenkirchen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr von der Lippe stellt das städtebauliche Konzept für das genossenschaftliche Wohnen in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Ortszentrum Hohenkirchen“ vor.

Insgesamt sollen 36 Wohneinheiten entstehen, 24 Genossenschaftswohnungen und 12 Reihenhäuser.

Die Gebäude der Wohngenossenschaft sind 2-geschossig und die Reihenhäuser sind max. 2-geschossig + DG geplant. Durch giebelständige Satteldächer wird eine kleinteiligere Bebauung zum Ausdruck gebracht.

Herr Borchmann-Welle informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass eine soziale Wohnraumförderung für das Projekt derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann.

 

Das Konzept findet grundsätzlich Zustimmung und soll weiterverfolgt werden. Zur Einbindung in den Bebauungsplan sind noch die genauen Gebäudehöhen und die öffentlich genutzten Flächen festzulegen. Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht soll eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt (FBIII) erfolgen.

 

Mit der Vermarktung wird nach erfolgter Abwägung begonnen.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.