30.05.2024 - 9.3 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 32...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Zusätze:
- (Vorher TOP 11.2)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,
die Bestätigung der Festsetzungsvorgaben für das Maß der baulichen Nutzung:
- Traufhöhe maximal 4,5 m
- Anzahl Vollgeschosse I
- Grundflächenzahl 0,25
- Mindestgrundstücksgröße 750 m² je Wohneinheit.
Der Entwurf der Bauleitplanung ist unter Berücksichtigung dieser Vorgaben entsprechend
für das weitere Beteiligungsverfahren mit den entsprechenden Festsetzungen
zu hinterlegen.
