30.05.2024 - 9.5 Beschluss zur Neufassung der Zweitwohnungssteue...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Hohenkirchen rückwirkend zum 01.01.2020. Der Steuersatz soll 10 % betragen. Die Lagefaktoren entsprechen dem Vorschlag des Finanzausschusses und erfolgen in 0,05er Schritten. Das Thema Zweitwohnsteuer soll spätestens im Laufe des Jahres 2028 erneut beraten werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Zweitwohnungssteuersatzung wurde am 05.07.2024 auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel bekanntgegeben. Die Anzeige beim Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgte am 17.07.2024.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5447&TOLFDNR=143756&selfaction=print