19.09.2023 - 4.6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Vorhabengebiet ein Spielplatz umgesetzt werden soll.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, dass das benachbarte Grundstück in die Planung miteinzubeziehen ist.

Der entsprechende Antrag sowie die der Beschluss der Gemeindevertretung sind von der Verwaltung an das Planungsbüro zur Überprüfung zu übermitteln.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch südlich der Straße „Ausbaus“. Der Bebauungsplan wird für einen Teilbereich der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen aufgestellt. Für den übrigen Teil der ehemaligen landwirtschaftlichen Flächen wird ein Ausgleichskonzept entwickelt, das als Ökokonto gebildet wird. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan (Auszug aus dem Flächennutzungsplan) ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  • Die Zielsetzungen bestehen darin, in Redewisch auf einem Drittel der Rückbauflächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Anlagen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Dauerwohnen zu schaffen; Ferienwohnungen sind auszuschließen.
  • Einrichtungen für die Infrastruktur sind unter Berücksichtigung des konkreten Standortes vorgesehen.
  • Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme in Angrenzung an den Bebauungsplan wird parallel betrachtet. Für diese Fläche ist eine Ökokontomaßnahme oder die Erstellung eines Ökokontos vorgesehen. Das Ökokonto soll für den Ausgleich von Eingriffen in der Gemeinde dienen.
  • Die Anforderungen an die Ver- und Entsorgung sind dauerhaft zu klären. Hierzu gehört sowohl die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers als auch die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers. Die Sicherung der Löschwasserbereitstellung ist erforderlich, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Neubebauung zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den Bereich der ehemaligen Stallanlagen in Redewisch) wird gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 wird wie folgt begrenzt:
  • im Nordosten: durch die Straße „Ausbau“,
  • im Südosten:  durch das Areal mit dem „Bauernmarkt Redewisch“,
  • im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
  • im Nordwesten: durch ehemalige Stallanlagen.   

Westlich angrenzend an den Bebauungsplan wird eine externe Ausgleichsfläche im Rahmen des Planverfahrens mit betrachtet.              

 

  1. Für die Ausgleichsfläche ist ein Ausgleichskonzept und die Bildung eines Ökokontos vorgesehen. Diese Vorbereitung kann unter Berücksichtigung der Planungsziele, jedoch außerhalb es formellen Planaufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan unverzüglich vorbereitet werden.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 14 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

 

davon anwesend:  

7

 

Zustimmung: 

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage