12.06.2023 - 4.1 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 12.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Sachverhalt ist das Datum des Abwägungsbeschlusses zum Vorentwurf auf den 17.02.2020 zu korrigieren.
„Die Stadt hat die Stellungnahmen zum Vorentwurf behandelt und den Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes am 17.02.2020 gefasst.“
Grundsätzlich verständigen sich die Stadtvertreter dazu, dass Unterkünfte für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden müssen. Dem Landkreis wurde aus diesem Grund das Gebäude der ehemaligen Kita in der Stadt Klütz angeboten. Dazu gibt es bisher keine Reaktion.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lübecker Straße“ mit dem Geltungsbereich der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2 (in seiner Fassung der Erstaufstellung). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen.
- Das Planungsziel, das weiter zu verfolgen ist, besteht darin:
Für das Plangebiet ist der gemeindliche Planungswille und das Planungsziel dadurch umzusetzen, dass die ausnahmsweise Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO für Gewerbegebiete ausgeschlossen wird.
Das Planungsziel der 1. Änderung bleibt die unveränderte Erhaltung des Gebietscharakters Gewerbe, allerdings unter Ausschluss der bisher ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauVNO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke) in Gewerbegebieten.
Darüber hinaus ist das Planungsziel die Entwicklung des Wohnmobilstellplatzes und des Campingplatzes zurückzustellen. Mit diesen Zielsetzungen ist der Entwurf vorzubereiten.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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862,4 kB
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1,2 MB
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193,4 kB
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