05.06.2023 - 5.2 Beschluss über die Erhöhung der Realsteuerhebes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.
Es wird angemerkt, dass der Beschluss der Hebesatzsatzung für die rückwirkenden Hebesatzanpassung zwingend im Juni durch die Stadtvertretung erfolgen muss. Die aktuelle Tagesordnung der nächsten Stadtvertretersitzung soll überprüft werden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer- und Gewerbesteuer der Stadt Klütz zum 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 495 % und Grundsteuer B 390 %.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage