29.03.2023 - 9.2 Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 19 für das Gebiet westlich der Strandstraße in Niendorf.

 

Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch das Grundstück "Strandstraße" Nr. 20 und die

                     Gehölzflächen entlang des Fließgewässers,

- im Osten: durch die "Strandstraße",

- im Süden: durch landwirtschaftliche genutzte Flächen und die

                    bebauten Flächen "An der Voßkaul",

- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

Die Planungsziele der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

bestehen in Folgendem:

  • Rücknahme von Flächendarstellungen eines Sondergebietes – Ferienhausgebiet sowie von Grünflächen zugunsten von Fläche für die Landwirtschaft,
  • Darstellung eines Flächenanteils der bislang als Sondergebiet – Ferienhausgebiet dargestellten Fläche als Wohnbaufläche,
  • Anpassung der Darstellung der Sondergebietsfläche – Ferienhausgebiet unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzeptes,
  • Anpassung der Darstellung der Grünfläche zur Ortsrandeingrünung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung:             

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:               

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensakte eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5346&TOLFDNR=136653&selfaction=print