14.03.2023 - 7.4 Mitteilung über andere Orte zwecks Höhe der Zwe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Satzung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer soll überarbeitet werden und auf 25 % für alle Ortschaften festgesetzt werden. Die kalkulatorische Miete soll überarbeitet und angepasst werden.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 Die Satzung befindet sich in Bearbeitung.

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