06.11.2023 - 7.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert zum Sachverhalt. Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Hauptausschusses.

 

Im Textteil B Punkt 1.5 sind Textbausteine zu ändern (Rosenhagen-Hofzumfelde).

 

Im städtebaulichen Vertrag ist abzuprüfen, ob alle Dienstbarkeiten für die Ausgleichsmaßnahmen eingetragen sind.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 künftig im Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt wird. Dies betrifft den gesamten Planbereich. Eine Umweltprüfung ist weiterhin nicht erforderlich.

 

  1. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Verfahrenswechsel ist alsbald ortsüblich vorzunehmen.

 

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Klütz für einen Teilbereich in Hofzumfelde östlich der Dorfstraße (Landesstraße L03) eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft.

Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigende Stellungnahmen,
  • teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen,
  • nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

12

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschluss dem Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage