23.05.2023 - 6.3 Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Sadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36.1 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage folgende Anregungen und Bedenken zu äußern:

 

Die Stadt Klütz gibt den organisatorischen Hinweis, dass der Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses dazu führt, dass der Bereich Tarnewitz unterversorgt ist und im Bereich Boltenhagen in unmittelbarer Nähe zueinander zwei Feuerwehrstandorte ( Klütz und Boltenhagen) befinden. Es wird empfohlen den Neubau des Feuerwehrgerätehauses möglichst in Höhe Ostseeallee (Bauhof) vorzusehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

8

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Stellungnahme Nachbargemeinde an das zuständige Planungsbüro übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5320&TOLFDNR=137513&TOLFDNR=137513&selfaction=print